ETIKETT - Die Informationen auf kalifornischen Weinetiketten setzen sich wie folgt zusammen:
Name:
Dies kann der Name des Weinguts oder ein Markenname sein.
Rebsorte:
Die Namen einer oder mehreren Rebsorten dürfen nur verwendet werden, wenn der Wein auch mit einer Herkunftsbezeichnung versehen ist. So darf auf einem Etikett nur dann “Zinfandel” stehen, wenn mindestens 75 % der für diesen Wein verwendeten Trauben von einer bestimmten Rebsorte, in diesem Fall Zinfandel, stammen. Der Name von zwei oder mehr Rebsorten kann verwendet werden, wenn auf dem Etikett genau angeführt ist, zu wie viel Prozent der Wein aus der einen oder der bzw. den anderen Rebsorte(n) stammt.
Herkunftsbezeichnung:
Diese bezieht sich auf die Region, aus welcher der Wein stammt. Dies kann eine AVA oder auch ein County (Verwaltungsbezirk) sein.
Lagenbezeichnung:
Ist der Name einer Einzellage auf dem Etikett angegeben, so müssen 95 % der Trauben dieses Weins von dieser Einzellage kommen. Solche Lagenbezeichnungen dürfen auf dem Etikett nur in Verbindung mit einer amtlich anerkannten Herkunftsbezeichnung, wie einem County oder einem Weinbaugebiet, verwendet werden.
Jahrgang:
Hier handelt es sich um das Jahr, in dem die Trauben gelesen wurden. Wenigstens 95 % dieses Weins müssen von Trauben des Lesejahres stammen und der Wein muss mit einer Herkunftsbezeichnung versehen sein.
Alkohol:
Der Alkoholgehalt der meisten kalifornischen Weine liegt in der Regel zwischen 12 und 14 % Vol.
Name und Adresse des Erzeugers:
Die Angaben “bottled by“ (Abgefüllt von) plus Name und Adresse des Abfüllers sind auf einem Weinetikett verbindlich vorgeschrieben. Neben den Worten “bottled by” sind folgende Angaben zulässig:
· “produced by“ (erzeugt von) oder “made by” (gemacht von) bedeutet, dass mindestens 75% des Weins vom genannten Betrieb an der angegebenen Adresse vergoren wurden.
· “Blended by“ (assembliert von) bedeutet, dass der Wein vom genannten Betrieb an der angegebenen Adresse mit anderen Weinen verschnitten wurde.
· “Cellared by” (ausgebaut von), “Vinted by” (vinifiziert von) oder “Prepared by” (hergestellt von) bedeutet, dass das genannte Weingut den Wein an der angegebenen Adresse produziert hat.
Der Ausdruck “Estate bottled” (Erzeugerabfüllung) ist dann zulässig, wenn das abfüllende Weingut und die Weinberge, aus denen sämtliche Trauben für diesen Wein stammen, in ein und demselben Weinbaugebiet liegen, wenn das Weingut diese Weinberge auch selbst besitzt oder kontrolliert und wenn der Wein in einem kontinuierlichen Prozess erzeugt wurde, d.h. den Sitz des Betriebs zu keiner Zeit verlassen hat.